Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden

(Stand: 06/2025)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Verkauf von Dienstleistungen durch IBoWV – Ingenieurbüro für optische Waffenvermessung (Inhaber: Frank Züge) – im Folgenden als Anbieter bezeichnet.

§1 Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Anbieter und Geschäftskunden (im Sinne des §14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB – im Folgenden als Kunde bezeichnet – abgeschlossen werden.
  2. Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und der Anbieter den AGB nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in der Auftragsbestätigung des Anbieters haben Vorrang vor diesem AGB des Kunden. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgebend.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z.B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail) anzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
  5. Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften – auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist – in den Grenzen, in denen sie nicht durch die AGB des Anbieters abgeändert oder ausgeschlossen werden.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Das Unternehmen IBoWV bietet die optische Vermessung von Handfeuerwaffen mit langen Läufen (Gewehre) als Dienstleistung in verschiedenen Varianten an.
  2. Das Dienstleitungsangebot umfasst u.a. endoskopische Videos vom Inneren gezogener Läufer (kurz: Laufprofilvideos). Die Auflösung je Laufprofilvideo ist technisch auf 640x480px beschränkt. Die Laufprofilvideos werden im Format MP4 (H.264/AVC) in der Regel auf einem USB-Stick oder per Download zur Verfügung gestellt.
  3. Das Angebot des Anbieters ist freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden durch den Anbieter Prospekte oder technische Dokumente sowie sonstige Dienstleistungsbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen werden.
  4. Der Kunde erhält vom Anbieter in schriftlicher Form eine Dienstleistungsübersicht inkl. Preisinformation. Die Bereitstellung der Information erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege – entweder per E-Mail, auf einem Datenträger (USB-Stick) oder auf der öffentlich zugänglichen Internetseite ibowv.de.
  5. Die Internetseite ibowv.de dient lediglich der Informationsbereitstellung und zur Kontaktaufnahme. Ein Vertragsabschluss ist aufgrund erforderlicher vorvertraglicher Prüfungen nicht möglich. Die Präsentation der Dienstleistung auf der Internetseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Dienstleistungsanfrage. Eine Bestellung über die Internetseite ist nicht möglich, entsprechend handelt es sich nicht um einen Onlineshop.
  6. Auf Basis einer schriftlichen Dienstleistungsanfrage durch den Kunden erfolgt eine vorvertragliche Prüfung, die folgende Schritte beinhaltet:
    1. Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener waffenrechtlicher Rahmenbedigungen (§3 AGB)
    2. Integrationsfähigkeit der Kundenwaffe in den Messstand (§4 AGB)
    3. Überlassung und Transport der Kundenwaffe (§5 AGB)
  7. Nach erfolgreich abgeschlossener vorvertraglicher Prüfung erhält der Kunde durch den Anbieter eine schriftliche Auftragsbestätigung. Sollte die vorvertragliche Prüfung ergeben, dass die Dienstleistung nicht erbracht werden kann, erhält der Kunde durch den Anbieter eine entsprechende schriftliche Mitteilung und der Vertrag kommt nicht zustande.
  8. Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.

§3 Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener waffenrechtlicher Rahmenbedingungen

  1. Die Dienstleistungen des Anbieters erfordern den Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen. Für die Waffenübergabe (§5 AGB) oder zur Vorstellung der Waffe (§4.3 AGB) ist grundsätzlich eine Terminabsprache erforderlich.
  2. Zum Nachweis des rechtmäßigen Waffenbesitzes ist es erforderlich, dass der Kunde dem Anbieter eine Kopie seines amtlichen Lichtbildausweises und seiner waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenbesitzkarte oder waffenrechtlich gleichgestelltes Dokument) auf elektronischem Wege per E-Mail zusendet.
  3. Aufgrund vorliegender waffenrechtlicher Voraussetzungen und entsprechender Sachkunde des Anbieters kann der Kunde seine Waffe per Leihschein für die Dauer der beauftragten Messungen (maximal 1 Monat) an den Inhaber von IBoWV überlassen.

§4 Integrationsfähigkeit der Kundenwaffe in den Messstand

  1. Aufgrund der Automatisierung des Messvorgangs ist es erforderlich die Kundenwaffen in den Messstand zu integrieren. Dazu muss sich die Waffe innerhalb definierter geometrischer Vorgaben befinden.
  2. Der Anbieter stellt dem Kunden nach Erhalt der Dienstleistungsanfrage ein Formblatt zur Erfassung der Waffenparameter zur Verfügung.
  3. Alternativ kann der Kunde nach Terminabsprache seine Waffe beim Anbieter zur Vorstellung bringen.
  4. Die Bewertung der Integrationsfähigkeit der Kundenwaffe durch den Anbieter erfolgt auf Basis des ausgefüllten Formblatt oder der im Original vorliegenden Kundenwaffe.

§5 Überlassung und Transport der Kundenwaffe

  1. Aufgrund der geltenden Bestimmungen für den Export und Import von Waffen und dem damit verbundenen Aufwand, wird der Transport über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinweg nicht angeboten.
  2. Grundsätzlich obliegt die Organisation des Transports der Waffe(n) zum und vom Firmensitz des Anbieters dem Kunden, sofern bei Vertragsabschluss keine anderweitige Vereinbarung egtroffen wurde.
  3. Bei Überlassung der Waffe an den Anbieter ist durch den Kunden ein Leihschein für den Zeitraum der Überlassung auszustellen und spätestens mit Anlieferung der Kundenwaffe dem Anbieter zu übergeben.
  4. Bei der vorvertraglichen Prüfung vereinbart der Anbieter mit dem Kunden verbindlich die Transporttermine  sowie die Verweildauer der Kundenwaffe beim Anbieter (maximal 1 Monat).

§6 Einfluss des Zustands der Waffe bei Anlieferung

  1. Die Absicht des Kunden zur Nutzung des in §2 AGB beschriebenen Angebots setzt einen definierten Reinigungszustand des Laufes seiner Waffe voraus.
    1. Zur Beurteilung des Korrosionszustands des Laufes können die Laufprofilvideos im nicht gereinigten Zustand erstellt werden.
    2. Zur Beurteilung von Erosion, Ablagerungen und Sonderereignissen ist vor der Aufnahme der Laufprofilvideos eine Reinigung des Laufes erforderlich. Dies kann der Kunde eigenständig vor Anlieferung durchführen oder optional im Rahmen des Auftrags bei dem Anbieter durchführen lassen.
  2. Beauftragt der Kunde eine Laufreinigung, werden die Laufprofilvideos auf Basis des Reinigungsergebnisses nach dem angebotenen Reinigungsverfahren erstellt. Aufgrund der unbekannten Vorgeschichte des Laufes, kann der Anbieter bei der Laufreinigung jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass nach Abschluss der Reinigung Ablagerungen und Korrosion vollständig entfernt sind. Beeinträchtigungen der im Laufprofilvideo sichtbaren Oberflächen durch Verunreinigungen des Laufes werden durch den Anbieter nicht als Sachmangel im Sinne §7.2 AGB betrachtet.
  3. Besteht bei Anlieferung der Waffe beim Anbieter ein offensichtlicher Schaden, – unabhängig davon, ob der Schaden auf dem Transport oder bereits vor Abholung durch den Kurierdienst bestand – so wird der Anbieter vor einer weiteren Bearbeitung des Dienstleistungsauftrags den Kunden darüber in Kenntnis setzen und die weitere Vorgehensweise mit dem Kunden vereinbaren.

§7 Besonderheiten bei digitalen Produkten und Dienstleistungen

  1. Digitale Produkte werden dem Kunden in der Regel per Datenträger (USB-Stick) oder durch Download zur Verfügung gestellt. Im letzteren Fall erhält der Kunde nach Zahlungseingang die entsprechenden Zugangsdaten oder Downloadlinks.
  2. Für digitale Produkte gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Im Falle eines Mangels hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines mangelfreien Produkts.
  3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die technischen Voraussetzungen für den Empfang und die Nutzung der digitalen Produkte gegeben sind. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Störungen oder Schäden, die auf mangelnde technische Voraussetzungen beim Kunden zurückzuführen sind.
  4. Für Dienstleitungen, die nicht in Form von physischen Produkten oder digitalen Inhalten erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Dienstleistungsvertragsordnung (§§ 611 ff. BGB).
  5. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Inanspruchnahme von Dienstleistungen alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Anbieter den dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung stellen.

§8 Nutzungsrechte bei digitalen Inhalten

  1. Der Kunde erhält mit dem Kauf eines digitalen Produkts ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an dem erworbenen Inhalt, außer es wurde etwas Anderweitiges vereinbart.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die digitalen Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich erlaubt.
  3. Alle Urheberrechte verbleiben beim Anbieter oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Dies gilt insbesondere auch für die zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie z.B. Prospekte, Flyer, Preislisten, etc.

§9 Benutzerkonto

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und Erstellung des Benutzerkontos vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Kunde hat sein Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sicher aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus dem Missbrauch der Zugangsdaten resultieren, sofern der Anbieter den Missbrauch nicht zu vertreten hat. Der Kunde darf nur ein Benutzerkonto erstellen. Mehrfachregistrierungen sind nicht gestattet und können zur Sperrung oder Löschung der Benutzerkonten führen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten, insbesondere der Kontaktdaten, unverzüglich im Benutzerkonto zu aktualisieren. Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die unter seinem Benutzerkonto vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch seines Kontos nicht zu vertreten.
  3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Benutzerkonto zu sperren oder zu löschen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung vorliegen, der Kunde gegen diese AGB verstößt oder der Kunde unrichtige Angeben bei der Registrierung gemacht hat. Der Kunde kann jederzeit die Löschung seines Benutzerkontos verlangen. Der Anbieter wird das Benutzerkonto und alle damit verbundenen Daten unverzüglich löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Nach der Löschung des Benutzerkontos kann der Kunde durch eine erneute Registrierung ein neues Benutzerkonto erstellen.
  4. Der Anbieter bemüht sich, eine hohe Verfügbarkeit des Benutzerkontos sicherzustellen. Temporäre Einschränkungen oder Unterbrechungen aufgrund technischer Wartungsarbeiten oder unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. höhere Gewalt) können nicht ausgeschlossen werden. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Benutzerkontos entstehen, es sei denn, der Anbieter hat die Nichtverfügbarkeit zu vertreten.
  5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Funktionen und Inhalte des Benutzerkontos jederzeit zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken. Änderungen dieser Klausel werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden auf diese rechtsfolge in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

§10 Preise und Zahlungsvereinbarung

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise gemäß der aktuell gültigen Preisliste ab Lager. Diese wird dem Kunden wie unter §2.3 AGB beschrieben zur Verfügung gestellt.
  2. Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet. Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  3. Im Rahmen eines Versendungskaufs hat der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung zu tragen. Für den Fall, dass der Anbieter nicht die im Einzelfall entstandenen Transportkosten in Rechnung stellt, erhebt er eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) in Höhe von 50€ für Waffenversand je anfallender Transportstrecke oder in Höhe von 8€ für den Versand eines Datenträgers in dem Falle, dass der Kunde den Transport seiner Waffe(n) eigenständig organisiert und mit dem Kurierdienst abrechnet. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
  4. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das unter §23 AGB genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  5. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Der Anbieter ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Anbieter spätestens mit der Auftragsbestätigung.
  6. Der Kunde kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (siehe Anhang 1). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behält sich der Anbieter vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Anbieters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
  7. Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass der Anspruch des Anbieters auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Kunden gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen, bei welchen die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) geschuldet ist, kann der Anbieter sofort einen Rücktritt erklären. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben insoweit unberührt.

§11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gemäß §17.6 Satz 2 AGB, unberührt.

§12 Lieferfrist und Lieferverzug

  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin für die Dienstleistung vereinbart wurde, sind die Liefertermine bzw. Lieferfristen des Anbieters ausschließlich unverbindliche Angaben. Dies gilt nicht für die unter §5 AGB vereinbarten Liefertermine zur Anlieferung und zum Rückversand der Waffe des Kunden.
  2. Der Beginn der vom Anbieter angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden (§2 bis §5 AGB) voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Anbieter bei Annahme des Auftrags angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss.
  4. Für den Fall, dass der Anbieter vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, hat er den Käufer über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzuteilen. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden (in Form der Kaufpreiszahlung) hat der Anbieter unverzüglich zu erstatten. Die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Anbieters stattgefunden hat, wenn der Anbieter ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, wenn sonstige Störungen in der Lieferkette (beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt) gegeben sind oder wenn der Anbieter im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
  5. Ob ein Lieferverzug vom Anbieter gegeben ist, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung für einen Lieferverzug vom Anbieter ist jedoch eine Mahnung von Seiten des Kunden. Für den Fall, dass ein Lieferverzug gegeben ist, kann der Kunde den pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens geltend machen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Der Anbieter behält sich einen entsprechenden Nachweis vor, dass dem Kunden kein Schaden oder lediglich ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
  6. Die Rechte des Kunden gemäß §18 AGB und unsere gesetzlich normierten Rechte, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§13 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Bei dem Lager handelt es sich auch um den Erfüllungsort für die Lieferung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung. Für den Fall, dass der Kunde die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben möchte (Versendungskauf), hat er die Kosten für die Versendung zu tragen. Für den Fall, dass vertraglich nichts vereinbart wurde, kann der Anbieter selbst über die Art des Versands (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen) bestimmen.
  2. Mit der Übergabe der Ware an Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über. Für den Fall der vertraglichen Vereinbarung einer Abnahme der Ware ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Weitergehende gesetzliche Vorschriften des Werkvertragsrechts bleiben unberührt. Der Übergabe bzw. der Abnahme der Ware steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  3. Für den Fall, dass sich der Kunde in Annahmeverzug befindet oder sich die Lieferung des Anbieters aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, hat der Anbieter gegen den Kunden einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich der Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten). Sofern dies der Fall ist, stellt der Anbieter dem Kunden eine pauschale Entschädigung i.H.v. 5 EUR pro Kalendertag (Beginn mit der Lieferfrist bzw. sofern keine Lieferfrist bestimmt ist, mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware) in Rechnung.  Gesetzliche Ansprüche des Anbieters (Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) sowie der Nachweis eines höheren Schadens bleiben unberührt.
  4. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche des Anbieters (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§14 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller seiner gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
  2. Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder, soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die dem Anbieter gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Anbieter die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr ist der Anbieter berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Für den Fall, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, muss der Anbieter dem Kunden vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.
  4. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß §14.4.3 AGB befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Für diesen Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend:
    1. Die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse der Waren des Anbieters unterliegen dem Eigentumsvorbehalt zu deren vollem Wert, wobei der Anbieter als Hersteller gilt. Für den Fall, dass bei einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit den Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen bleibt, erwirbt der Anbieter Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der Kunde tritt auch zu Sicherungszwecken solche Forderungen an den Anbieter ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Für diesen Fall nimmt der Anbieter die Abtretung an.
    2. Der Kunde tritt dem Anbieter bereits zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt bzw. in Höhe dessen etwaigen Miteigentumsanteils gemäß §14.4.1 AGB zu Sicherungszwecken die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des mit dem Anbieter vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Die Abtretung nimmt der Anbieter an. Die gemäß §14.2 AGB aufgeführten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    3. Der Kunde bleibt neben dem Anbieter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Anbieter gegenüber nachkommt, kein Mangel der Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt und der Anbieter den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß §14.3 AGB geltend macht, verpflichtet der Anbieter sich, die Forderung nicht einzuziehen. Sofern der Anbieter die Ausübung eines Rechts gemäß §14.3 AGB geltend macht, kann der Anbieter vom Kunden die Bekanntmachung der abgetretenen Forderungen und deren Schuldner verlangen, sowie dass der Kunde alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, die Weiterveräußerungsbefugnis des Kunden sowie dessen Befugnis zur Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
    4. Für den Fall, dass der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Anbieters um mehr als 10% übersteigt, gibt der Anbieter auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Anbieters frei.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

§15 Gewährleistung

  1. Ist der Kunde kein Verbraucher, so wird ein Mangel durch Neulieferung oder Nachbesserung behoben. Der Anbieter kann wählen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt. Für Geschäftskunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§16 Haftung

  1. Eine Bewertung des Laufzustands auf Basis der im Auftrag des Kunden erstellten Laufprofilvideos durch den Anbieter findet nicht statt. Die Prüfung der Laufprofilvideos hinsichtlich vorhandener Beschädigungen seiner Waffe, die die sichere Verwendung der Waffe in Frage stellen könnten, bleibt in der Obliegenheit des Kunden als Eigentümer der Waffe. Der Anbieter übernimmt im Rahmen der Erstellung von Laufprofilvideos keine Haftung für die sichere Verwendbarkeit der Waffe. Eine bestimmungsgemäße Verwendung der Waffe durch den Anbieter zur Vertragserfüllung ist nicht erforderlich.
  2. Besteht bei Anlieferung der Waffe beim Anbieter ein offensichtlicher Schaden, der nicht auf dem Transport zurückzuführen ist, so wird der Anbieter vor einer weiteren Bearbeitung des Dienstleistungsauftrags den Kunden darüber in Kenntnis setzen und den Schaden dokumentieren. Eine Haftung für solche Schäden wird vom Anbieter nicht übernommen.
  3. Die Haftung des Anbieters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und bei Ersatz von Verzugsschäden gemäß §286 BGB. Insoweit haftet der Anbieter für jeden Grad des Verschuldens.
  4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  5. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  6. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben in Anmelde- und Profildaten der Kunden sowie weiteren von den Kunden generierten Inhalten.
  7. Schadenersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Falle des Verzuges beträgt die maximale Haftung 5% des Auftragswertes.
  8. Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; alle anderen Schadenersatzansprüche verjähren nach einem Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§199 Abs. 1 BGB).
  9. Der Anbieter ist berechtigt, von Kunden erstellte Texte und hochgeladene Dateien auf Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften und rechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Bei Verstößen behält sich der Anbieter vor, diese Inhalte gegebenenfalls ganz oder teilweise zu entfernen.
  10. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§17 Mängelansprüche des Kunden

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474  BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere von Seiten des Anbieters.
  2. Vereinbarungen, welche der Anbieter hinsichtlich der Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (umfasst sind auch Zubehör und Anleitungen) mit Kunden getroffen hat, bilden regelmäßig die Grundlage seiner Mängelhaftung im Rahmen der Gewährleistung. Eine Beschaffenheitsvereinbarung umfasst alle Produktbeschreibungen sowie Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internetseite) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Für den Fall, dass keine Beschaffenheit vereinbart wurde, ist nach der Vorschrift des § 434 Absatz 3 BGB zu beurteilen, ob ein Mangel gegeben ist. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass öffentlich getätigte Äußerungen des Herstellers im Rahmen von Werbung oder auf dem Etikett der Ware den Äußerungen sonstiger Dritter vorgehen.
  3. Für Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten ist zu beachten, dass der Anbieter nur verpflichtet ist, eine Bereitstellung sowie eine Aktualisierung der digitalen Inhalte vorzunehmen, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gemäß §17.2 AGB ergibt. Wir übernehmen keine Haftung für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter.
  4. Für Mängel, die der Kunde gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.
  5. Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, soweit der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Sofern es sich bei der Ware um Baustoffe oder um andere, zum Einbau oder sonstigen zur Weiterverarbeitung bestimmten Waren handelt, ist eine Untersuchung unmittelbar vor der Verarbeitung vorzunehmen. Eine schriftliche Anzeige an uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. Schriftlich anzuzeigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von
    10 Arbeitstagen ab Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Feststellung der Mängel. Für den Fall, dass der Kunde seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung von Seiten des Anbieters für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Sofern die Ware zum Einbau, zur Anbringung oder zur Installation bestimmt war, gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Nichteinhaltung bzw. Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenkundig wurde. Für diesen Fall stehen dem Kunden keine Ansprüche auf Ersatz der “Ein- und Ausbaukosten” zu.
  6. Sofern die gelieferte Ware mangelhaft sein sollte, steht dem Anbieter ein Wahlrecht zu, ob er eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) erbringt. Für den Fall, dass die vom Anbieter gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Es bleibt dem Anbieter jedoch vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Zudem ist der Anbieter berechtigt, die von ihm zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  7. Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Kunde dem Anbieter die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Kunde dem Anbieter die Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben. Für den Fall, dass der Anbieter eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache durchführt, hat der Kunde dem Anbieter die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Ein Rückgabeanspruch steht dem Kunden jedoch nicht zu.
  8. Sofern der Anbieter sich vertraglich nicht dazu verpflichtet hat, umfasst die Nacherfüllung weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden auf Ersatz der “Ein- und Ausbaukosten”.
  9. Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind (Transport-, Arbeits-, und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten), erstattet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen für den Fall, dass ein Mangel vorliegt. Der Anbieter kann jedoch vom Kunden aufgrund eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen Kosten für den Fall erstattet verlangen, dass der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
  10. Der Kunde hat das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn ein dringender Fall vorliegt (z. B. bei Gefahr in Bezug auf die Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden). Der Kunde hat den Anbieter im Falle einer Selbstvornahme unverzüglich zu informieren. Für den Fall, dass der Anbieter berechtigt wäre, eine Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern, hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
  11. Der Kunde kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn eine vom Kunden für die Nacherfüllung zu setzende Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Für den Fall eines nicht erheblichen Mangels steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  12. Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferkette um einen Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder um einen Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c Satz 2, 327 Absatz 5, 327u BGB) handelt.
  13. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden (§ 284 BGB) bestehen auch bei Vorliegen eines Mangels lediglich nach Maßgabe von §17.9 AGB und §17.10 AGB.

§18 Verjährung

  1. Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme.
  2. Die Verjährungsfrist beträgt gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§§ 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB) für den Fall, dass es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff). Dies gilt vorbehaltlich der weiteren gesetzlichen Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere § 438 Absatz 1 Nr. 1, Absatz 3, §§ 444, 445b BGB)
  3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts finden auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden Anwendung, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, dass die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß der §§ 195, 199 BGB im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß §19.1 AGB und §19.2.1 AGB sowie solche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§19 Sonstige Haftung

  1. Der Anbieter haftet, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
  2. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet der Anbieter, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
    1. für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren,
    2. für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Die Haftung des Anbieters ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
  3. Die sich gemäß §19.2 AGB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, zurücktreten oder kündigen.
  5. Ein Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§20 Datenschutz

  1. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Anbieter verpflichtet sich, die Daten der Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
  2. Der Kunde hat das Recht, jederzeit unentgeltlich Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.
  3. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters zu finden.

§21 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in Kipfenberg ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
  3. Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände).

§22 Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungen an der Internetseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen. Auf die Dienstleistungsanfrage des Kunden finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und AGB Anwendung, die zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft sind, es sei denn, eine Änderung dieser Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Dienstleistungsverträge Anwendung, die der Kunde zuvor abgeschlossen hat).
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

§23 Angaben zum Anbieter

IBoWV – Ingenieurbüro für optische Waffenvermessung

Frank Züge (Inhaber)

Birkenstraße 11

85110 Kipfenberg

Telefon: +49 151 16803949

E-Mail: frank.zuege@ibowv.de

Steuernummer: 171/293/31224

Wirtschafts-ID: DE293070499

Bankverbindung

IBAN: IE23 SUMU 9903 6511 8390 62

BIC: SUMUIE22XXX

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